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Ausbildung |
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Unsere Fahrschule bildet in den folgenden Klassen aus:B, BEAnbei eine Übersicht der seit 1999 geltenden Führerscheinklassen.
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Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist. |
| ** | "Nationale" Klassen, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. |
| *** | Inhaber der Klasse T dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren. |
Hier finden Sie nähere Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.
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| Führerschein-Klasse A direkt | |
| Alter: | ab 25 Jahre direkt ohne Befristung |
| Details: | Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h. Motorräder der Klasse A sind heute oft Hochleistungsmaschinen, die dem Fahrer oder der Fahrerin viel abverlangen. Neben echter Fahrroutine ist hier vor allem Selbsteinschätzung und Selbstbeherrschung gefragt. |
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| Führerschein-Klasse A | |
| Alter: | ab 18 Jahre mit Beschränkung für 2 Jahre |
| Details: | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. In der "Einsteigerklasse" gibt es fast alle Modellvarianten, vom Stadtflitzer bis zum Tourenmotorrad. Häufig sind viel stärkere (und damit auch schwerere) Maschinen auf die maximal erlaubten 25 kW gedrosselt. |
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| Führerschein-Klasse A1 | |
| Alter: | 16-17 Jahre,
Geschwindigkeit max. 80 km/h ab 18 Jahre, Geschwindigkeit unbegrenzt |
| Details: | Motor mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm. Auch die Leichtkrafträder bis 125 ccm mit nicht mehr als 11 kW (früher die sogenannten 80er) gibt es in vielen Varianten. Hier hat man es aber bereits mit einem ecten kleinen Motorrad zu tun, das für 16-17 jährige max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit haben darf. Ältere Fahrer dürfen diese Maschine auch ungedrosselt, d.h. über 80 km/h fahren. Man darf zwar schon mit 80km/h Höchstgeschwindigkeit auf die Autobahn, die Leichtkrafträder sind jedoch in der Stadt und auf der Landstraße viel eher in ihrem Element. |
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| Führerschein-Klasse M | |
| Alter: | ab 16 Jahre, Geschwindigkeit max. 45 km/h |
| Details: | Motor maximal 50 ccm. Das sogenannte Mokick gibt es als kleine Sraßenmaschine, aber auch als Chopper oder Enduro. Besonders beliebt sind auch die Mokick-Roller. Das Mokick ist fast immer ein Zweisitzer im Gegensatz zum Mofa (25 km/h) und in den Versicherungskosten deutlich günstiger als die A1-Maschinen. |
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| Führerschein-Klasse B | |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Details: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt. |
| Einschluß: | L und M |
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| Führerschein-Klasse BE | |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Details: | Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen. |
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| Führerschein-Klasse C | |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Details: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). |
| Einschluß: | C1 |
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| Führerschein-Klasse CE | |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Details: | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). |
| Einschluß: | BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D |
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| Führerschein-Klasse C1 | |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Details: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
| Voraussetzung: | B |
| Einschluß: | L und M |
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| Führerschein-Klasse C1E | |
| Alter: | ab 18 Jahre |
| Details: | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). |
| Einschluß: | BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt |
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| Führerschein-Klasse D | |
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Details: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
| Einschluß: | D1 |
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| Führerschein-Klasse DE | |
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Details: | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
| Einschluß: | BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt |
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| Führerschein-Klasse D1 | |
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Details: | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
| Voraussetzung: | B |
| Einschluß: | L und M |
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| Führerschein-Klasse D1E | |
| Alter: | ab 21 Jahre |
| Details: | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. |
| Einschluß: | BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden |
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| Führerschein-Klasse L | |
| Alter: | 16 Jahre |
| Details: | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Stapler) bis 25 km/h. |
| Bemerkungen: | auch mit Anhängern bis 25 km/h |
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| Führerschein-Klasse T | |
| Alter: | 16 Jahre |
| Details: | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. |
| Bemerkungen: | auch mit Anhängern |
| Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h für 16- und 17-jährige | |
| Einschluß: | L, M |
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