Ausbildung


 












Unsere Fahrschule bildet in den folgenden Klassen aus:

M, A1, A, A direkt

B, BE

Anbei eine Übersicht der seit 1999 geltenden Führerscheinklassen.

 

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Details durch Klick auf die jeweiligen Symbole

ab
1999
bis
1998
 
Kraftrad A direkt 1 Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
Kraftrad A 1, 1a Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW (34 PS), nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Kraftrad bis 125 ccm A1 1b Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW*
Moped M 4 Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)**
Kfz B 3 Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definiertem Gewichtsverhälnis
Kfz und Anhänger BE NEU Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
Lkw C 2 Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Sattelschlepper CE 2 Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Kleiner Lkw C1 3 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse
Lkw und Anhänger C1E NEU Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
Omnibus D NEU Omnibusse
Omnibus mit Anhänger DE NEU Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Kleiner Omnibus D1 NEU Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen
Kleiner Omnibus mit Anhänger D1E NEU Kombination aus Fz.-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
Traktor L 5 Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h **, auch mit Anhängern
Unimog T*** NEU Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h)**

 

*

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
** "Nationale" Klassen, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.
*** Inhaber der Klasse T dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.

 

 

Hier finden Sie nähere Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.

 

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Führerschein-Klasse A direkt
Alter: ab 25 Jahre direkt ohne Befristung
Details: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Motorräder der Klasse A sind heute oft Hochleistungsmaschinen, die dem Fahrer oder der Fahrerin viel abverlangen. Neben echter Fahrroutine ist hier vor allem Selbsteinschätzung und Selbstbeherrschung gefragt.
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Führerschein-Klasse A
Alter: ab 18 Jahre mit Beschränkung für 2 Jahre
Details: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. In der "Einsteigerklasse" gibt es fast alle Modellvarianten, vom Stadtflitzer bis zum Tourenmotorrad. Häufig sind viel stärkere (und damit auch schwerere) Maschinen auf die maximal erlaubten 25 kW gedrosselt.
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Führerschein-Klasse A1
Alter: 16-17 Jahre, Geschwindigkeit max. 80 km/h
ab 18 Jahre, Geschwindigkeit unbegrenzt
Details: Motor mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm. Auch die Leichtkrafträder bis 125 ccm mit nicht mehr als 11 kW (früher die sogenannten 80er) gibt es in vielen Varianten. Hier hat man es aber bereits mit einem ecten kleinen Motorrad zu tun, das für 16-17 jährige max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit haben darf. Ältere Fahrer dürfen diese Maschine auch ungedrosselt, d.h. über 80 km/h fahren. Man darf zwar schon mit 80km/h Höchstgeschwindigkeit auf die Autobahn, die Leichtkrafträder sind jedoch in der Stadt und auf der Landstraße viel eher in ihrem Element.
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Führerschein-Klasse M
Alter: ab 16 Jahre, Geschwindigkeit max. 45 km/h
Details: Motor maximal 50 ccm. Das sogenannte Mokick gibt es als kleine Sraßenmaschine, aber auch als Chopper oder Enduro. Besonders beliebt sind auch die Mokick-Roller. Das Mokick ist fast immer ein Zweisitzer im Gegensatz zum Mofa (25 km/h) und in den Versicherungskosten deutlich günstiger als die A1-Maschinen.
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Führerschein-Klasse B
Alter: ab 18 Jahre
Details: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.
Einschluß: L und M
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Führerschein-Klasse BE
Alter: ab 18 Jahre
Details: Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen.
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Führerschein-Klasse C
Alter: ab 18 Jahre
Details: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Einschluß: C1
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Führerschein-Klasse CE
Alter: ab 18 Jahre
Details: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D
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Führerschein-Klasse C1
Alter: ab 18 Jahre
Details: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzung: B
Einschluß: L und M
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Führerschein-Klasse C1E
Alter: ab 18 Jahre
Details: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt
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Führerschein-Klasse D
Alter: ab 21 Jahre
Details: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Einschluß: D1
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Führerschein-Klasse DE
Alter: ab 21 Jahre
Details: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Einschluß: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt
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Führerschein-Klasse D1
Alter: ab 21 Jahre
Details: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzung: B
Einschluß: L und M
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Führerschein-Klasse D1E
Alter: ab 21 Jahre
Details: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Einschluß: BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden
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Führerschein-Klasse L
Alter: 16 Jahre
Details: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Stapler) bis 25 km/h.
Bemerkungen: auch mit Anhängern bis 25 km/h
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Führerschein-Klasse T
Alter: 16 Jahre
Details: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
Bemerkungen: auch mit Anhängern
  Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h für 16- und 17-jährige
Einschluß: L, M
 

 

 

 

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