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Aktuelles |
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Achtung an alle Mofafahrer! An einem Mofa Veränderungen vorzunehmen, um die Leistung zu erhöhen, ist verboten! Das ist für euch natürlich nichts neues. Wer es dennoch tut, handelt wider das Versicherungsrecht und macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Folge: eine Verurteilung zu in der Regel Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit. Die Konsequenzen ziehen seit kurzem aber noch viel, viel größere Kreise! Die Verwaltungsbehörden gehen mittlerweile davon aus, dass bei jemanden, der sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht hat, grundsätzlich Zweifel an der Eignung zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge vorliegen.Wer also mit einem "frisiertem" Mofa erwischt wird, muss damit rechnen, dass wenn er/sie einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis Klasse B(PKW) oder Klasse A(Motorrad) stellt, die Verwaltungsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt. Die Kosten hierfür liegen bei 350-400 Euro. Häufig muss auch noch ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung besucht werden (450-500 Euro). Auch die Zeit, die man hierfür benötigt ist erheblich, und beträgt mindestens drei Monate. Also denkt bitte daran: die Mofa-Prüfbescheinigung ist nur deswegen so einfach zu erhalten (keine praktische sondern nur Theorieprüfung), weil man davon ausgeht, dass von euch mit maximal 25 Km/h keine große Gefahr ausgeht. Ist dieses Risiko höher, weil euer Mofa "frisiert" ist, wird man euch, vor Erlangung des Auto-Führerscheins, einige Hürden in den Weg stellen. Ich hoffe keiner von euch muss diesen beschwerlichen Weg gehen. Stellt die Vernunft über euren Stolz und fahrt anständig.
Theorieplan!!! Aktualisierter Themenplaner für das erste Halbjahr 2010!
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